Führerscheinklassen

Die Führerscheinklassen

Wir bilden in folgenden Klassen aus:

Klasse A/b (früher 1a)
Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW / 34 PS und einem
 leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kW/kg.

Klasse A/u (früher 1)
Krafträder, auch mit Beiwagen, nicht eingeschränkt.

Klasse A1 (früher 1b)
Krafträder (Leichtkrafträder)bis 125 ccm, bis max. 11 kW.

Klasse B (früher 3)
Kraftwagen (PKW und LKW) bis max. 3,5 t zGM (zulässige Gesamtmasse) und max. 8 Sitzplätzen
(außer dem Fahrersitz); ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden.

Es darf auch ein größerer Anhänger mitgeführt werden, dabei ist jedoch zu beachten,
dass die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers kleiner als das Leergewicht des
ziehenden Fahrzeuges sein müssen und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht
überschreiten dürfen.

Klasse BE
Kraftwagen (PKW + LKW) mit Anhänger sofern der Anhänger mehr als 750 kg zGM hat bzw. nicht
unter die Ausnahmeregel (siehe Klasse B) fällt.

Klasse L (früher 5)
Land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit max. 32 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für
diese Zwecke eingesetzt werden).
Flurförderfahrzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max 25km/h.

Klasse M (früher 4)
Kleinkrafträder (z.B. Roller) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h.

Klasse MOFA
Prüfbescheinigung für Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 25 km/h
(auch entsprechende Roller).

 

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