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Die Führerscheinklassen
Wir bilden in folgenden Klassen aus:
Klasse A/b (früher 1a) Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW / 34 PS und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kW/kg.
Klasse A/u (früher 1) Krafträder, auch mit Beiwagen, nicht eingeschränkt.
Klasse A1 (früher 1b) Krafträder (Leichtkrafträder)bis 125 ccm, bis max. 11 kW.
Klasse B (früher 3) Kraftwagen (PKW und LKW) bis max. 3,5 t zGM (zulässige Gesamtmasse) und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz); ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden.
Es darf auch ein größerer Anhänger mitgeführt werden, dabei ist jedoch zu beachten, dass die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers kleiner als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges sein müssen und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreiten dürfen.
Klasse BE Kraftwagen (PKW + LKW) mit Anhänger sofern der Anhänger mehr als 750 kg zGM hat bzw. nicht unter die Ausnahmeregel (siehe Klasse B) fällt.
Klasse L (früher 5) Land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit max. 32 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden). Flurförderfahrzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max 25km/h.
Klasse M (früher 4) Kleinkrafträder (z.B. Roller) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h.
Klasse MOFA Prüfbescheinigung für Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 25 km/h (auch entsprechende Roller).
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